Ab 7. Januar 2021 ist die Einreise nach Südtirol zu touristischen Zwecken von Personen, die in einem der EU-Staaten und der Schweiz wohnhaft sind, ohne Isolationspflicht möglich. Bei der Einreise muss die einreisende Person:
- im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Antigentest) sein, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist.
- sich bei ihrer Einreise, beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes unter diesem Link melden. Angegeben werden müssen: Name, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie das Einreisedatum und der Staat, aus welchem die Einreise erfolgt.
- im Falle von Kontrollen eine Selbsterklärung abgeben.
Bei der Rückkehr aus Südtirol in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste zudem die jeweils in ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Italien geltenden Einreisebestimmungen beachten.
Bei Fahrten im privaten Pkw kann der Mindestabstand von einem Meter unterschritten werden, wenn alle Insassen einen Schutz der Atemwege tragen. Stammen alle Personen im Fahrzeug aus demselben Haushalt, so wird der Mund-Nasen-Schutz nicht benötigt.